Unser Treffen mit der KVBB am 01.03.2023

Ernüchterndes Gespräch

Als Reaktion auf unseren Brief zum Thema „KV-Bereitschaftspraxen in Potsdam“ waren wir am 01.03.2023 zum Gespräch mit dem Vorstand der KVBB geladen. Leider war es ausdrücklich nur zwei Mitgliedern unseres Vorstands gestattet, an diesem Gespräch teilzunehmen. Die KVBB war durch die Vorsitzende Frau Steiniger, Ihrem Stellvertreter Herrn Dr. Roßbach-Kurschat, Geschäftsführer Herrn Freyberg und der Bereitschaftspraxenbeauftragten Frau Keller vertreten.

Unsere Bedenken, dass zwei Bereitschaftspraxen parallel im Abstand von 1500 m in Potsdam für eine sinnvolle und gute medizinische Akutversorgung der Potsdamer nicht notwendig sind und die Dienstbelastung der niedergelassenen Ärzte unnötig erhöht, wurden seitens der KVBB nicht geteilt. Uns wurde erklärt, dass die KV den Sicherstellungsauftrag erfüllen müsse. Inwieweit die Potsdamer Luxusversorgung mit gleich zwei Bereitschaftspraxen dem § 72 SGB V entspricht (… ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche Versorgung …), konnte in unserem einstündigen Gespräch leider nicht geklärt werden. Auch eine Anhebung der wenig wertschätzenden Vergütung der Praxisdienste sieht die KVBB nicht als prioritär, da eine Anhebung der Dienstvergütung ja (bei Beibehaltung der BD-Praxisöffnungszeiten) auch zu einer Erhöhung der Bereitschaftdienstumlage führe. Eine Erhöhung der Dienstvergütung müsse von der Vertreterversammlung beschlossen werden. Dass u. a. die KV Schleswig-Holstein die Dienste etwa doppelt so hoch vergütet, wurde vom Vorstand unserer KV nicht weiter kommentiert. Die bereits stattfindende Zwangseinteilung zu Diensten sieht die KVBB als zumutbar an. In diesem Zusammenhang wurde auf die in der Bereitschaftsdienstordung verankerte Dienstptlicht eines jeden verwiesen. Wir gaben zu bedenken, dass eine Umsetzung der geplanten Notfallreform mit 24/7-Bereitschaft zu einer massiven Steigerung der Dienstbelastung vor allem für Haus-/Primärärzte führen wird. Absolute Zahlen, dass 1. die Bereitschaftsdienstpraxen wirtschaftlich sind und 2. die Bereitschaftsdienstpraxen zu einer Reduzierung der Inanspruchnahme der Rettungsstellen führt, wurden uns leider nicht vorgelegt.

Summa summarum scheint die KVBB die Bereitschaftpraxen v. a. aus einem betriebswirtschaftlichen und nicht aus einem ärztlichen Blickwinkel zu sehen. Medizinische Notwendigkeiten und Qualität nehmen offenbar keinen großen Raum ein. Jedenfalls wurde auf diese Thematik nicht weiter eingegangen. Leider endete unser Gespräch aufgrund von Folgeterminen des KV-Vorstands nach einer Stunde etwas abrupt. Ob dieser an einem weiteren Austausch interessiert ist, bleibt abzuwarten.

03.03.2023, Dr. Ulrich Wüllenkemper, Dr. Ulrike Hackenberg